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    Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI bei Unternehmen, Investoren und Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind.

    Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss.

    Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen.

    Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.

    Die IfKom halten das Verfahren der Gesetzgebung in der EU nur für bedingt geeignet, der dynamischen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Die KI-Regulierung könnte bereits veraltet sein, wenn sie vollständig in Kraft tritt. Klare und verlässliche Regeln sollten aus Sicht der IfKom die Innovationsfähigkeit fördern, Investitionen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zugleich sollen sie den Datenschutz sicherstellen und die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützen. Gesetzgebungsverfahren müssen jedoch mit dem Tempo der dynamischen technischen Entwicklung mithalten, um diese Ziele zu erreichen.

    Das neu eingerichtete Europäische AI-Büro der EU-Kommission soll die Umsetzung des KI-Gesetzes mit den Mitgliedstaaten durchsetzen. Als Aufsichtsbehörden über diverse Hochrisiko-KI-Systeme werden die nationalen Datenschutzbehörden tätig. Die IfKom hatten gefordert, eine zentrale EU-Behörde mit weitreichenden Kompetenzen einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und zudem Sanktionen verhängen kann. Es bleibt daher kritisch zu beobachten, ob durch die nationalen Aufsichtsbehörden ein gleicher Bewertungsmaßstab angelegt wird, so dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

    Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI sowohl bei Unternehmen und Investoren als auch bei den Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind. Dies sollte auch die EU kritisch prüfen und schnellere Verfahren beschließen.

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    IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
    Herr Heinz Leymann
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    email : info@ifkom.de

    Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 40.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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