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News-ID 89347München, 19.12.2023
Das Amtsgericht Munchen Registergericht hat mit Beschluss vom 30.11.2023 den Antrag der KB Holding GmbH auf Loschung der Registereintragung vom 18.02.2021 (Kapitalerhohung aus Genehmigten Kapital, Eintragung Nummer 24) der UMT United Mobility Technology AG („UMT AG“, WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) abgelehnt.
Die KB Holding GmbH ist der Auffassung, dass die eingetragene Kapitalerhohung aus Genehmigten Kapital nichtig und daher gemaß § 395 FamFG zu loschen sei. Eine Loschung der in Frage stehenden Eintragung hat das Amtsgericht Munchen nicht veranlasst, da der Eintragung kein Mangel einer wesentlichen Voraussetzung und keine Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zugrunde liegt. Nach der Entscheidung des Gerichts wurden zudem samtliche fur die Anmeldung der Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals erforderlichen Unterlagen und Beglaubigungen mit der Anmeldung eingereicht.
(Ende)
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Amtsgericht München Registergericht lehnt Antrag der KB Holding GmbH auf Löschung der eingetragenen Kapitalerhöhung ab
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