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News-ID 62473Im Zuge der vom BMWi autorisierten Unterstützung von KMU und Handwerksbetrieben ist HUP ab sofort berechtigt, Förderanträge zu stellen und förderfähige Beratungsleistungen zu erbringen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert KMU und Handwerksbetriebe im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung. Die zur Förderung zugelassenen Unternehmen werden bei der digitalen Transformation begleitet und können definierte Leistungen in Anspruch nehmen, die das BMWi zu festgelegten Fördersätzen und in definierten Zeiträumen unterstützt – von der Suche nach individuellen Lösungen für den Online-Handel bis zur Digitalisierung des Geschäftsalltags.
Zugelassen sind KMU und Handwerksbetriebe, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen (auf Vollzeitäquivalente bezogen), im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben, eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen und deren Sitz bzw. die Niederlassung in Deutschland liegt.
HUP hat die für go digital notwendigen Voraussetzungen wie fachliche Expertise, wirtschaftliche Stabilität, wettbewerbsneutrale Beratung und Erfüllung bzw. Gewährleistung der Qualitätsstandards in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ nachgewiesen – siehe auch go-digital Beraterlandkarte des BMWi. Neben der fachlichen Begleitung übernimmt HUP auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate. Infos unter www.hup.de/godigital
Die go-digital-Ansprechpartnerin bei HUP ist Karin Pollak unter +49 531 28181902 und kpo@hup.de
Infos zu go-digital unter www.bmwi-go-digital.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
HUP GmbH
Herr Boris Udina
Am Alten Bahnhof 4B
38122 Braunschweig
Deutschlandfon ..: +49 531 28181-250
web ..: http://www.hup.de
email : bud@hup.dePressekontakt:
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