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News-ID 59047Immer mehr Privatanleger besitzen Kryptowährungen und die institutionellen Investoren dürfen nun auch kaufen. Was bedeutet das für die Gewinne? Sind Gewinne steuerfrei oder zu versteuern?
In den aktuellen Zeiten von besonders niedrigen Zinsen oder eventuellen Negativzinsen sind Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple für Anleger interessant.
Aus steuertechnischer Sicht handelt es sich dabei nicht um eine eigentliche Währung. Der Verkauf und der Kauf unterliegt daher nicht der geltenden Abgeltungssteuer. Dennoch schaut vor allem das Finanzamt bei einem Handel mit Kryptowährungen genau hin.
Kryptowährungen sind keine generellen Währungen im bekannten Sinne, sondern es handelt sich dabei um digitale Finanzen.
Verluste und eventuelle Gewinne aus dem Verkauf der digitalen Währungen sind steuerlich betrachtet private Veräußerungsgeschäfte gemäß §23 EStG.
Gewinne und Verluste berechnen sich dabei aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Die Gewinne aus einem Verkauf der Kryptowährungen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Generell musst Du nur Gewinne versteuern, wenn Du über der Freigrenze von 600EUR liegst.
Der entscheidende Punkte für die Frage nach Steuerpflicht und Steuerfreiheit ist die Haltefrist. Wer die gekauften Kryptowährungen nachweislich länger als ein Jahr hält, der muss die Gewinne aus dem Verkauf nicht versteuern.
Der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins oder weiteren Kryptowährungen kann auf unterschiedliche Art und Weise ermittelt werden. Die Anleger können die Handhabung frei wählen. Sie sollten dies jedoch genau dokumentieren, damit mögliche Anfragen des Finanzamtes gut beantwortet werden können.
Am meisten wird die FIFO-Methodik („First in – First out“) verwendet, welche berücksichtigt, dass Anleger die Bitcoins, welche sie zuerst erworben haben, zuerst wieder verkaufen. Da der Kurs des Bitcoins in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist, wird generell empfohlen, die Methode zu verwenden.
Deshalb ein Krypto Steuer Tool geeignet das Trading mit den Kryptowährungen zu dokumentieren. Mithilfe einer solchen Software kann der private Anleger jederzeit die eigenen Daten im Blick haben und jene am Ende eines Jahres fällige Steuerlast vorwegnehmen.
Unabhängig davon, ob der Anleger durch die Verkäufe und die Käufe von Kryptowährungen Gewinne oder Verluste gemacht hat – in der Einkommenssteuererklärung sollten jene Transaktionen auf jeden Fall vorkommen.
In meinem ausführlichen Artikel „Kryptowährung Steuern: Was muss ich beachten?“ untersuche ich 4 Anwendungsfälle. 2 sind steuerfrei und 2 sind steuerpflichtig.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Cryptoeinfach.de
Herr Jens Ischebeck
Drosselweg 7
77743 Neuried
Deutschlandfon ..: 01522 4736526
web ..: https://cryptoeinfach.de
email : Jens.Ischebeck@cryptoeinfach.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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