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    Darlehen für Rentner ab 60 / Keine Rückzahlung zu Lebzeiten erforderlich / Kreditkunde bleibt Eigentümer / kein Teilverkauf gegen Nießbrauchrecht / niedrige Zinsen auf Baufinanzierungs-Niveau

    BildKredite und Darlehen für Rentner und über 60-jährige – das ist bei vielen Kreditinstituten schwierig oder sogar unmöglich. Jens Schmidt, Kredit-Experte der Allianz, vermittelt mit seiner Hauptvertretung der Allianz Menschen über 60 Jahre (also auch 70-, 80- und 90-jährigen) langfristige Darlehen. Bei der Beantragung des Darlehens werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

    Wer über 60 Jahre alt ist, hat bei seiner Bank oder Sparkasse in der Regel kaum noch Chance auf ein langfristiges Darlehen. Die wenigsten Kreditinstitute bieten Senioren die Möglichkeit einer Darlehensaufnahme. Mit der Best Ager-Finanzierung kann sich der Darlehensnehmer sogar für eine Rückzahlung ohne laufende Tilgung entscheiden.

    Zum Verständnis: Die Tilgung ist der Teil, der auf die effektive Rückzahlung des Kreditbetrages einzahlt. Die Tilgungshöhe kann zwischen 0% und 10% gewählt werden. Wählt der Darlehensnehmer keine Tilgung, zahlt er mit seiner monatlichen Rate nur die laufenden Zinsen. Die Zinsen werden für 25 Jahre fest geschrieben. Damit steht die exakte Darlehensrate für ein Vierteljahrhundert fest, egal, wie sich die Zinsen in dieser Zeit entwickeln.

    Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist, dass der Darlehensnehmer eine selbst genutzte und schuldenfreie Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) in Deutschland besitzt. Vorhandene Grundschulden von anderen Kreditinstituten können mit dieser Finanzierung nicht abgelöst werden.

    Diese Finanzierung ist ein reines langfristiges Darlehen gegen erstrangige Grundschuld. Es handelt sich also nicht um eine Eigentumsübertragung gegen Nießbrauchrecht. Die Konditionen entsprechen denen einer aktuellen Baufinanzierung, der Zins ist also sehr niedrig.

    Bei Eheleuten oder nicht verheirateten Darlehensnehmern als Paar muss nur ein Darlehensnehmer wenigstens 60 Jahre alt sein. Sind die Darlehensnehmer verheiratet, muss jeder mindestens 700 EUR an Renteneinkünften nachweisen, bei unverheirateten Paaren oder Alleinstehenden sollten es 1.000 EUR sein. Hat ein Ehepartner eine geringere Rente, kann hier rechnerisch auch eine zu erwartende Witwer- oder Witwenrente berücksichtigt werden.

    Wie wird das Darlehen getilgt? Wie erhält der Kreditgeber das Darlehen zurück?
    Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder durch die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückbezahlt werden. Es fällt also keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

    Das Rückzahlungsrecht ohne Vorfälligkeitszinsen gilt auch, wenn der oder die Darlehensnehmer zum Todeszeitpunkt nicht mehr in der Immobilie, sondern im „betreuten Wohnen“ oder im Pflegeheim lebten. Mit der Rückzahlung des offenen Kreditbetrages ist das Darlehen ganz einfach erledigt.

    Alternativ ist auch eine Fortführung der Finanzierung möglich. Der oder die Erben können das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist also zu gleichen Konditionen einfach fortführen, die Immobilie übernehmen oder verkaufen. Alternativ können sie auch eine Umfinanzierung anstreben.

    Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 40 % das aktuellen Marktwertes der Immobilie. Rechenbeispiel: Für Besitzer einer Immobilie, die heute 400.000 EUR wert ist, würde der Darlehensnehmer bis zu 160.000 EUR ausgezahlt bekommen. Die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie ist dabei für den Interessenten kostenlos und verpflichtet nicht zum Abschluss des Darlehensvertrags.

    Über die Verwendung des Darlehens ist kein Nachweis zu erbringen. Das Darlehen kann also zur Renovierung oder zum altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie, zur Unterstützung der Kinder oder zur Erfüllung eines langgehegten Traums genutzt werden.

    Kredit-Experte Jens Schmidt bietet seinen Kunden wahlweise auch eine lebenslange Rente gegen Einmalbeitrag an. Es ist also möglich, die Darlehenssumme ganz oder teilweise zu verrenten. Vorteil: Die monatliche Rentenzahlung beginnt unmittelbar und die Rentenhöhe steigert sich von Jahr zu Jahr. Die lebenslange Zahlung ist garantiert, und es wird sogar weiter gezahlt, wenn das Kapital schon aufgebraucht sein sollte.

    Neben der monatlichen Zinsrate (bei tilgungsfreier Rückzahlung) muss der Darlehensnehmer nur die Kosten seines selbst gewählten Notars und die Gebühr des Grundbuchamts für die Eintragung der Grundschuld bezahlen. Weitere Kosten entstehen dem Darlehensnehmer nicht.

    Dieses Best Ager-Darlehen garantiert attraktive Zins-Konditionen bei sehr niedrigen Raten. Für die Beantragung gibt es keine maximale Altersbeschränkung und keine gesundheitlichen Voraussetzungen. Darlehensgeber ist der Allianz Konzern, der so langfristig und zinssicher seine Kundeneinlagen am Kapitalmarkt anlegt.

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    Jens Schmidt, Kredit-Experte der Allianz
    Tel. 0421-83673100
    E-Mail: jens.schmidt@allianz.de
    Internet: www.allianz-jens-schmidt.de

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    Allianz Hauptvertretung
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    Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
    Herr Jens Schmidt
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    email : agentur.schmidt.jens@allianz.de

    Jens Schmidt ist Kredit-Experte der Allianz. Er ist Ihr Ansprechpartner für Ihren Darlehenswunsch, Ihre Baufinanzierung oder Ihr Modernisierungsdarlehen. Anfragen aus ganz Deutschland möglich.

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