-
Lesezeit ca. 1 Minuten, 52 Sekunden
News-ID 36668Die Teilungserklärung ist vielen ein Fremdbegriff – deshalb klären wir Sie heute auf, worauf Sie bei einer Teilungserklärung achten sollten.
Die Teilungserklärung wird in der Regel ergänzt durch Regelungen über die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. In dieser „Satzung“ werden die Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft festgelegt. Die Gemeinschaftsordnung ist als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen und damit für jeden Wohnungskäufer Pflicht. Wichtig sind insbesondere in der Gemeinschaftsordnung Regelungen über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Auch finden Sie hier Nutzungsbeschränkungen, zum Beispiel für die Garten- und Außenanlagen. Weiterhin werden verbindliche Absprachen für die Instandsetzung des Gebäudes und die Durchführung von Eigentümerversammlungen getroffen.
„Ein wichtiger Bestandteil sind außerdem Regelungen hinsichtlich der Kosten, die von der gesetzlichen Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen. Auch ein vom Gesetz abweichendes Stimmrecht kann festgelegt werden. Der Gesetzgeber sieht ein Stimmrecht nach „Köpfen“ vor d.h., jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, Abweichungen können jedoch vereinbart werden“, rät Claudio Bonelli – Geschäftsführer der GRUNDUM Immobilien GmbH.
Wichtige Detailfragen zur Gemeinschaftsordnung sind weiterhin:
Entspricht die Regelung der Gemeinschaftsordnung Ihren Vorstellungen und Ihrer Lebensweise?
Nach welchem Prinzip werden die gemeinschaftlichen Kosten verteilt? Werden Sie durch die Schlüssel benachteiligt? Zahlen Sie nur für Kosten, die Sie verursachen? Entspricht der Kostenanteil dem Verbrauch? Übernimmt der Verkäufer die anteiligen Kosten für noch nicht verkaufte Wohnungen (wichtig bei Neubauobjekten)? Gibt es für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilerschlüssel? Warum sind diese gerecht?Wie wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt? Haben Sie ausreichend Stimmrechtsanteile (üblich: 1 Wohneigentum = 1 Stimme)? Hat ein Eigentümer mehrere Einheiten ein Entscheidungsmonopol? Sind zu viele Entscheidungen von einem einstimmigen Beschluss abhängig? Ist die Eigentümergemeinschaft handlungsfähig?
Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung zur beruflichen Nutzung der Wohnung? Was ist durch diese Bestimmung möglich oder ausgeschlossen? Passt das zu Ihren beruflichen Plänen?
Enthält die Gemeinschaftsordnung auch die Hausordnung?Gibt es Einschränkungen oder Auflagen bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung der Wohnung? Eine Zustimmung durch den Verwalter ist – vor allem bei kleinen Anlagen – üblich und kein Problem, da dieser nur aus wichtigem Grund nein sagen darf. Gibt es eine schriftliche Gebrauchsreglung für die Nutzung des Sondereigentums?
Falls nein: Prüfen Sie, ob in den Protokollen zur Eigentümerversammlung Regelungen dazu festgehalten wurden.
Wer ist der Verwalter? Ist er wirtschaftlich verbunden mit oder abhängig von der Wohnanlage (z.B. auch Eigentümer einer Wohnung?)
Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag unbedingt über den Inhalt der Gemeinschaftsordnung.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschlandfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.dePressekontakt:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbadenfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Sie wollen dien Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei Eigentumswohnungen
Bekanntheitsgrad erhöhen durch Pressearbeit im Web. Unternehmen und PR-Agenturen können auf diesem Portal Content veröffentlichen. Nutzen Sie dazu diesen Presseverteiler.
Neueste Beiträge
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
- KPOP Fusion 2024, die Tour für die Community und mit der Community.
- Wir bieten Ihnen eine erstklassige Computerentsorgung in Remich (Luxembourg) und das sogar kostenfrei.
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
- Medigene präsentiert 6-tägiges Herstellungsverfahren für TCR-T-Therapien mit ausgeprägten Stammzelleigenschaften
- TAG Oil beginnt mit dem Rückfluss bei der Horizontalbohrung BED4-T100
- Trillion Energy veröffentlicht Reservenbericht für das Jahr 2023
- Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am „RankensteinSEO“-Wettbewerb teil!
- Cloudbrink-Tool adressiert Performance-Probleme bei hybrider Arbeit
Beiträge in diesen Kategorien
Bekanntheitsgrad erhöhen – Archiv