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News-ID 41513Das „System Betreuung“ und seine Opfer.
Aufrüttelnder Erfahrungsbericht und Aufklärungsbuch in einem.Autonomie bis ins hohe Alter ist in unserer Gesellschaft ein wertvolles Gut. Doch was, wenn sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz verloren geht? Für diesen Fall haben die meisten nicht vorgesorgt. Doch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollte jeder erstellen, sobald er 18 Jahre alt und solange er gesund ist. Denn nicht automatisch haben Eheleute, Lebenspartner oder Eltern erwachsener Kinder das Vorsorge- und Betreuungsrecht. Welche Folgen das haben kann,wenn es keine gültige Vorsorge gibt, hat Heidrun Lange selbst erlebt: Für ihre Eltern wurde ein externer Betreuer vom Gericht bestellt, der fortan auch über deren Aufenthalt und die Familienfinanzen verfügte. Ihre Erfahrungen, vor allem wie Betroffene und Angehörige dem „System Betreuung“ ausgesetzt sind, hat sie in Tagebuchform festgehalten. Ihr Buch ist ein persönlicher Erfahrungsbericht, aber auch ein Aufklärungsbuch, das die Rechtslage in Deutschland erklärt. Ein eindringlicher Appell, sich mit dieser existenziell wichtigen Thematik auseinanderzusetzen.
Mit Kommentaren und Tipps von Prof. Volker Thieler, Anwalt für
Betreuungsrecht, und der Pflegeexpertin Adelheid von StösserAlbtraum Betreuung
Heidrun Lange
Verlag Langen/Müller
1. Auflage 2019
208 Seiten
HardcoverISBN: 978-3-7844-3519-0
18,00 EUR* D / 18,50 EUR* A / 24,50 CHF* (UVP)Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Journalistin
Frau Heidrun Lange
Krumme Gehren 7a
14532 Kleinmachnow
Deutschlandfon ..: 033203 24283
web ..: http://www.reise-illustrierte.de
email : Journalistin-Heidrun-Lange@t-online.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form kostenlos verwenden.
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email : Journalistin-Heidrun-Lange@t-online.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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