-
Lesezeit ca. 1 Minuten, 3 Sekunden
News-ID 41215Berthold Schadek schildert leicht verständlich, was Sie als Student in der Steuer geltend machen können!
Im Zeitraum des Studiums sind die monatlichen Ausgaben nicht zu unterschätzen. Doch die Frage ist was können Sie wieder einholen, in dem Sie die Anschaffung in den Sonderausgaben oder Werbungskosten der Steuererklärung absetzen? Als Mitglied profitieren Sie von einigen Vorteilen und der Sicherheit, kein Geld zu verschenken. Bekommen Sie einen Teil der Ausgaben durch die Steuererklärung zurückerstattet!
Absetzbare Studienkosten – das sind die Fakten
Die größte Ausgabe in der Studienzeit sind die Semester- und Studiengebühren. Hier fallen nicht selten einige Hundert Euro im Jahr an. Zusätzlich erheben einige Bibliotheken Gebühren für die Verleihung der Bücher. In der Steuererklärung sind diese Ausgaben absetzbar. Gleiches gilt für Prüfungsgebühren und kostenpflichtige Kurse. Fachliteratur in Form von Lehrmaterial und Schreibutensilien sowie Druckerzubehör und der Drucker selbst sind Sonderausgaben in der Steuererklärung. Ebenfalls …
Lesen Sie den gesamten Beitrag unter „Studienkosten in der Steuererklärung absetzen: Was Studenten geltend machen können„.
Der ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V steht Ihnen bei Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölzfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Sie wollen dien Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Wichtig für Studenten! Tipps zur Steuererklärung!
Bekanntheitsgrad erhöhen durch Pressearbeit im Web. Unternehmen und PR-Agenturen können auf diesem Portal Content veröffentlichen. Nutzen Sie dazu diesen Presseverteiler.
Neueste Beiträge
- Der bis zum 14. Mai ausgetragene RankensteinSEO-Contest vom Veranstalter Agenturtipp.de geht in die 2. Hälfte!
- Sechs Thesen zur Stärkung des Berliner Kleingartenwesens. Angebracht am Eingang des Landesverbands
- Michael Okada deckt auf: Was erfolgreiche Führungskräfte von Samurai lernen können
- Der bis zum 14. Mai laufende aktuelle RankensteinSEO-Contest von Agenturtipp.de hat Halbzeit!
- Inhouse-Seminare für den Personalrat – In Hessen (zum HPVG) und in Niedersachsen (zum NPersVG). Praxisnah.
- 126,3 m mit 1,66 % Li2O und 16,1 m mit 5,02 % Li2O in der ersten Charge der Bohrergebnisse 2024 von CV5 bei Corvette
- OceanaGold meldet Betriebs- und Finanzergebnisse für das erste Quartal 2024
- Potash: Alternativlos als essenzieller Pflanzennährstoff – Steigende Nachfrage als Hebel für diese Aktie!
- INVEST 2024 – Erstklassige Messe mit MEGA-Aftershow-Event!
- Granada Gold Mine definiert vorrangige Bohrziele
Beiträge in diesen Kategorien
Bekanntheitsgrad erhöhen – Archiv