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News-ID 40122Mit dem Beginn der Berufstätigkeit erfolgt bei nichtselbstständigen Arbeitnehmern die Einstufung in eine Steuerklasse. Hier erfahren Sie wer in welche Steuerklasse gehört.
Ehepartner können die Steuerklasse wählen. Alle anderen Arbeitnehmer werden abhängig von ihrem Familienstand und dem Status der Berufstätigkeit in eine Steuerklasse eingestuft. Wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern, kann dies einen Wechsel der Steuerklasse nach sich ziehen.
Der Nutzen der Steuerklassen
In Deutschland wird die Lohnsteuer direkt vom Einkommen abgezogen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, und zwar unabhängig von ihrem Status. So führt der Arbeitgeber sowohl für Lohn- als auch für Gehaltsempfänger die Steuer an das zuständige Finanzamt ab.Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz an. Für kleine Einkommen liegt dieser bei 12 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. (Stand:2019). Dieser ist nicht zu verwechseln mit der noch etwas höheren Reichensteuer.
Jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag. Für diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden. Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die ihre Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt überweisen. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.168 Euro im Jahre 2019 und wird 2020 auf 9.408 Euro erhöht.
Für Einkommen unter dem Grundfreibetrag fallen keinerlei Steuern an.
In den Steuerklassen ist dieser Freibetrag bereits eingearbeitet. So wird von einem Einkommen, das unter diesen Beträgen liegt, keine Lohnsteuer abgezogen.Somit haben die Steuerklassen das Ziel, einen realistischen Abzug der Steuern gemäß der Lohnsteuertabellen sicherzustellen.
Grundtabelle und Splittingtabelle
Alle unverheirateten Arbeitnehmer werden nach der Grundtabelle besteuert. In dieser Tabelle ist der Grundfreibetrag, der jedem Arbeitnehmer zusteht, eingearbeitet. Verheiratete können nicht nur spezielle Steuerklassen wählen, sondern sie profitieren auch von einer gesonderten Besteuerung.Hier wird die Splittlingtabelle zugrunde gelegt. Das Gesamteinkommen des Ehepaares wird geteilt. Somit wird angenommen, dass jeder der Ehepartner die Hälfte des Einkommens verdient hat. Da der Steuersatz bei einem niedrigen Einkommen sinkt, ergibt sich in der Gesamtbesteuerung der Ehepaare ein Vorteil.
Einen Überblick über die verschiedenen Steuerklassen, finden Sie im original Artikel „Steuerklassen einfach erklärt!“
Weitere spannende Beiträge rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter allcon-steuern.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.dePressekontakt:
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