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    – Marktbereinigung wird schneller gehen, Insolvenzen werden ansteigen
    – Unternehmen, die Corona überleben, werden mittel- bis langfristig gestärkt
    – Insolvenz in Eigenverwaltung nicht auf dem Radar

    BildNach einem Jahr Pandemie wird deutlich: Die aktuellen Coronahilfen erreichen nach Einschätzung der Sanierungsexperten von Planer & Kollegen in den meisten Fällen nicht ihr Ziel. In vielen Fällen werden die Coronahilfen nicht ausreichen, die vorliegenden Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu beseitigen. In diesen Fällen besteht die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Nur vielen Unternehmer und auch deren Beratern ist das so nicht bekannt. Die Folge: Unternehmer und Berater begehen dann Insolvenzverschleppung, was zu möglichen strafrechtlichen Folgen führen kann aber auch zur persönlichen Haftung für die hieraus entstehenden Schäden. Die Haftungsbegrenzung einer GmbH wirkt damit nicht mehr. Und wenn Coronahilfen gewährt werden, wird die Verwendung der Mittel nicht geprüft. Viele Unternehmer sind damit überfordert, die neu gewonnene Liquidität in der richtigen Priorität einzusetzen. Die Folge: Zombieunternehmen, die die gesamte Volkswirtschaft schwächen. Ein weiterer Effekt der Pandemie: eine schnellere Marktbereinigung. Stabile Unternehmen werden weiter gestärkt, schwache aus dem Markt gespült. Warum wird Unternehmern in der Krise nicht die Insolvenz in Eigenverwaltung empfohlen? Mit diesem Werkzeugkasten könnten sie sich mit Hilfe erfahrener Sanierer aus eigener Kraft aus der Krise befreien, sofern sie rechtzeitig mit einem Sanierungsexperten dieses Sanierungsverfahren einleiten.

    Landsberg/Hallbergmoos, im April 2021. Unternehmen, die die Pandemie überstehen, profitieren mittel- bis langfristig von ihrem Durchhaltevermögen. Denn der Markt verteilt sich auf weniger Mitbewerber. Die Gründe für Überleben oder Scheitern liegen bei den meisten Unternehmen, mit Ausnahme von Hotellerie, Gastronomie oder Tourismus tiefer. Denn jetzt zeigt sich, welche Unternehmen strategisch für die Zukunft ausgerichtet sind oder nicht.

    Gut gemeint reicht nicht

    Nach einem Jahr Corona zeigt sich deutlich: Die staatlichen Coronahilfen bringen in den meisten Fällen nicht den gewünschten Erfolg. Zum einen gehen sie teilweise an Unternehmen, die auch schon vor der Pandemie in Schwierigkeiten steckten. Stichwort: Zombieunternehmen. Das sind Firmen, die im Prinzip schon zahlungsunfähig sind und auch mit den staatlichen Hilfen nicht mehr gerettet werden können. Hier kommt erschwerend noch die mehrmalige Aufschiebung der Insolvenzantragspflicht zum Tragen. Oftmals wird dadurch die Chance vertan, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen und somit das Ruder noch rechtzeitig herumzureißen. „Ich fürchte, dass die Insolvenzantragspflicht noch weiter ausgesetzt werden wird. Trotzdem werden die Insolvenzen weiter ansteigen, allerdings erst dann, wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgelaufen sein wird. Die allerersten werden allerdings nicht mehr mit einer Eigenverwaltung davonkommen, denn sie werden das Tafelsilber durch die verzögerte Antragstellung aufgebraucht haben. Da ist dann einfach nichts mehr zu machen“, sagt Thomas Planer. Diese so genannten masselosen Insolvenzen könnten auch Steuerberater mit in den Strudel ziehen. Denn sie machen sich eventuell strafbar, wenn sie die Insolvenzanmeldungspflicht ihrer Mandanten nicht erkennen. Die Möglichkeit aufzuschieben entbindet nicht von der Pflicht, Insolvenz anzumelden, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Darüber sind sich jedoch nur wenige im Klaren, da sie nicht über das erforderliche Insolvenz-Know-how verfügen.

    Wohin gehen die Hilfen?

    Das ist ein weiteres Problem, wie das vergangene Jahr deutlich zeigt: Die Verwendung der Mittel wird nicht kontrolliert: Werden sie strategisch genutzt, um die Liquidität langfristig zu erhalten, oder gehen sie an die Gläubiger, die ihre Forderungen am lautesten einfordern? Betroffene Unternehmer sind oftmals überfordert, alleine die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen. Die Verwendung der Mittel zu kontrollieren würde sie schützen und ihre Chance auf das Überstehen der Krise beträchtlich erhöhen. „Es gibt unzählige Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten. Wie soll ein Unternehmer da allein entscheiden, welcher Weg der richtige für ihn ist? Neben der finanziellen Unterstützung tut hier die Erfahrung von Spezialisten not, die den Manager an der Hand nehmen. Und die ihm auch ehrlich sagen, wenn nichts mehr geht. Denn ein Ende ohne Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende“, sagt Planer.

    Sanierungsblase statt Hilfen per Gießkanne

    „Klüger wäre es gewesen, die Firmen in eine Art Sanierungsblase zu schicken“, sagt Planer. Hier werden folgende Fragen beantwortet:
    – Reicht ein Sanierungsgutachten aus, um die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu vermeiden?
    – Kann der neue präventive Restrukturierungsrahmen, StaRUG genannt, eingesetzt werden und damit das Unternehmen außerhalb einer Insolvenz stabilisiert und saniert werden?
    – Ist eine Sanierung nur durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung möglich, im Rahmen derer der Unternehmer mit Begleitung von Sanierungsexperten und Sachwaltern sein Unternehmen nachhaltig durchsaniert?

    Mit objektivem Blick von außen gelingt es leichter, Schwachstellen zu entdecken, unkluge Entscheidungen zu revidieren und das Unternehmen für die Zukunft auszurichten. Sanierer und Sachwalter passen auf, wie die Mittel verwendet werden und stellen sicher, dass die richtigen Gläubiger bezahlt und die Liquidität auf die Zukunft ausgerichtet wird. Dieses Prozedere empfehlen die Experten von Planer & Kollegen auch für die Coronahilfen. Für Hilfen, die auch wirklich greifen, sollten Krisenberater mit an Bord sein, die die mit beiden Beinen in mittelständischen Betrieben stehen. Für Thomas Planer bräuchte es eine Pandemiestrategie für die Wirtschaft, die sich an der Größe der Unternehmen orientiert und klare Regeln und Strukturen vorgibt.

    Auf Experten hören

    Unternehmen, denen Hilfen ausgezahlt wurden, empfiehlt Thomas Planer, sich mit einem Experten zusammenzusetzen, wie sie diese Hilfen am besten verwenden. „Jetzt heißt es Prioritäten setzen, um mit der erhaltenen Liquidität auch überleben zu können, und zwar die richtigen. Den Gläubiger zuerst zu befriedigen, der am lautesten schreit, kann nämlich die falsche Entscheidung sein“, so Planer.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Planer und Kollegen GmbH
    Herr Thomas Planer
    Danziger Platz 8
    86899 Landsberg / Lech
    Deutschland

    fon ..: Tel.: 08191 / 320 11 00
    web ..: http://www.planerundkollegen.de
    email : t.planer@spk-berater.de

    Die Planer & Kollegen GmbH ist eine 1988 gegründete Sanierungs- und Insolvenzberatung. Mit über 1000 erfolgreich sanierten Unternehmen verfügt Planer & Kollegen über umfassende Expertise auch im Bereich der außergerichtlichen Sanierung. Als Experten für die sogenannte „Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 InsO“ haben die Sanierungsberater bundesweit seit Inkrafttreten des ESUG im Jahr 2012 über 100 Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich begleitet. Das Team aus Betriebswirtschaftlern, Bankkaufleuten und Juristen unterstützt inhabergeführte Unternehmen dabei, sich selbst aus der Krise zu befreien. Dazu begleitet es die Unternehmen sowohl bei der strategischen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung als auch mit dem notwendigen Insolvenz Know-how, damit sie ihr Unternehmen möglichst fortführen können. Planer & Kollegen haben Standorte in Landsberg am Lech, Hallbergmoos/Flughafen München und in Drensteinfurt (Münsterland). Sie sind Mitglied in der NIVD Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschland e.V., dem BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. sowie der BRSI Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim Management e.V.

    Pressekontakt:

    Nikui Text und Rat
    Frau Manuela Nikui
    Oskar-Messter-Str. 8
    85737 Ismaning

    fon ..: 089 96280541
    web ..: http://www.nikui-textundrat.de
    email : manuela@nikui-textundrat.de


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